Kostenübernahme durch Krankenkasse
Wenn die stationäre Behandlungsbedürftigkeit ausgewiesen ist, wird die Behandlung in der Clinica Holistica von Ihrer Krankenkasse und dem Wohnkanton bis maximal zum Referenztarif übernommen.
Kostengutsprache
Sobald der Entscheid zum Eintritt feststeht, wird ein provisorischer Aufnahmetermin vereinbart. Im Anschluss beantragt die Patientenadministration der Clinica Holistica die Kostengutsprache bei Ihrer Grundversicherung, falls nötig bei Ihrer Zusatzversicherung sowie ggfs. beim Wohnkanton. Zum Nachweis der stationären Behandlungsbedürftigkeit bei der Krankenkasse ist ein Einweisungszeugnis von Ihrem behandelnden Arzt / Ihrer behandelnden Ärztin nötig.
Nicht durch die Krankenkassen übernommene Kosten
- interkurrente Behandlungen akutsomatischer Krankheiten und Unfallfolgen
- zwei Laktattests à je CHF 20.00 pro Aufenthalt
- Materialkosten für die Gestaltungstherapie CHF 25.00 pro Woche
- Hotellerie-Aufpreise
- persönliche Extras wie z.B. Telefongespräche, fakultative Ausflüge, Parkplatz, ÖV-Tickets
Die vorangehende Liste ist nicht abschliessend.
Hotellerie-Aufpreise werden per Vorkasse in Rechnung gestellt.
Explizit durch die Patientin / den Patienten gewünschte über das normale Therapieprogramm hinausgehende zusätzliche Therapieleistungen sind vor Bezug derselben vor Ort zu begleichen.
Vor Eintritt ist ein Depot von CHF 500.00 zu überweisen. Mit diesem Depot werden die Laktattests, die Materialkosten für die Kunsttherapie, ggfs. ein Parkplatz sowie persönliche Käufe von Therapieartikeln (z.B. Theraband, Akupressurkugeln, Igelbälle, etc.) verrechnet. Ein allfälliges Restguthaben wird Ihnen nach dem Aufenthalt überwiesen bzw. Kosten, welche die Anzahlung übersteigen, werden Ihnen nach dem Aufenthalt in Rechnung gestellt.
Die Kostengutsprache beinhaltet grundsätzlich alle medizinischen und therapeutischen Leistungen für die gewünschte Abteilung inklusive Verpflegung und Unterkunft, gemäss unserem Leistungsauftrag und den Verträgen mit den Versicherungen.
Rechnungskopie
Gemäss aktueller Gesetzgebung erhalten Sie von uns eine Kopie der Schlussrechnung (Grund-/Zusatzversicherung, ambulante Behandlung).
Schlussabrechnung Krankenkasse
Nach Erhalt unserer Rechnung(en) wird Ihnen Ihre Krankenkasse eine Schlussabrechnung zukommen lassen.
Grundversicherung:
Jährliche Franchise, 10 % Selbstbehalt bis max. CHF 700.00 / Kalenderjahr, ggfs. Spitalbeitrag CHF 15.00/Tag
Zusatzversicherung:
Ggfs. Kostenbeteiligung oder Selbstbehalt - konsultieren Sie bitte Ihre persönliche Versicherungspolice.
Tarifordnung Clinica Holistica
Weiterführende Informationen (jeweils Suchbegriff eingeben)
Spitalbeitrag: https://www.bag.admin.ch
Kantonsbeitrag: https://www.gdk-cds.ch
Rechtliche Grundlagen: https://www.admin.ch
Kann ich nur in die Clinica Holistica eintreten, wenn ich im Kanton Graubünden wohnhaft bin?
Nein, ein Eintritt ist für alle Personen aus der Schweiz und dem Ausland möglich. Personen aus der Schweiz benötigen eine Kostengutsprache (siehe oben stehende Informationen). Personen aus dem Ausland können als Selbstzahler eintreten (Tarif siehe Tarifordnung)
Ich wohne nicht im Kanton Graubünden und bin allgemein versichert, ohne Spitalzusatzversicherung für die ganze Schweiz. Welche Kosten muss ich tragen?
Da unser Basisfallpreis nach TARPSY derzeit niedriger ist als der Referenztarif der meisten anderen Kantone, entstehen Ihnen dadurch in der Regel keine Zusatzkosten. Maximal wird Ihnen die Differenz zwischen dem Referenztarif Ihres Wohnkantons für die ausserkantonale Behandlung Psychiatrie und unserer Tagespauschale in Rechnung gestellt.
Unterschiede von der allgemeinen zur halbprivaten/privaten Abteilung:
Nachstehend listen wir die wichtigsten Unterschiede auf:
Allgemein:
- Unterbringung im Doppelzimmer (ein Einzelzimmer ist gegen Aufpreis und bei Verfügbarkeit erhältlich)
- ausgewogenes Basis-Therapieprogramm für die allgemeine Abteilung
Halbprivat:
- Unterbringung in einem HP-Einzelzimmer im Haupthaus
- Basis-Therapieprogramm für die halbprivate Abteilung, u.a. mit mehr Einzelgesprächen und therapeutischen Leistungen
Privat:
- Unterbringung in einem komfortabel ausgestatteten P-Einzelzimmer im Haupthaus
- Basis-Therapieprogramm für die private Abteilung, u.a. mit mehr Einzelgesprächen und therapeutischen Leistungen
- zusätzliche Massagen
- Personal Trainer
- zusätzliche Hotellerieleistungen
Kinderbetreuung / Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen Zuhause
Informieren Sie sich über die verfügbaren Dienstleistungen und Kosten beim Rotkreuz-Kantonalverband Ihres Wohnkantons (die Dienstleistung kann sich von Kanton zu Kanton leicht ändern) oder bei der örtlichen Spitex. Weitere Adressen kann Ihnen Ihre Krankenkasse oder auch die Gemeindeverwaltung vermitteln.